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BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen? KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten möglich sein muss.
WOCHENVORSCHAU: Termine bis 21. Juli 2021
vom 08.07.2021, 06:05 Uhr
Bild: pixabay.com
DONNERSTAG, DEN 08. JULI 2021
TERMINE UNTERNEHMEN
07:30 AUT: OMV, Q2 Trading Update
10:00 DEU: Fielmann, Hauptversammlung (online)
10:00 DEU: Scout24, Hauptversammlung (online)
10:00 AUT: AT&S, Hauptversammlung (online)
10:30 DEU: Expert-Gruppe, Bilanz-Pk für das Geschäftsjahr 2020/2021
11:00 DEU: Hornbach Holding, Hauptversammlung (online)
11:00 DUE: Veltins, Halbjahres-Pk (online)
14:00 CHE: Airline-Verband IATA informiert über Lage der Luftfahrt und andere Themen (zweiter und letzter Medientag)
14:30 FRA/ITA: Chef des Autokonzerns Stellantis, Carlos Tavares, erläutert die Elektrifizierungsstrategie der Gruppe, Paris/Turin
TERMINE UNTERNEHMEN OHNE ZEITANGABE
07:45 CHE: Arbeitslosenquote 06/21
08:00 DEU: Handelsbilanz 05/21
08:00 DEU: Leistungsbilanz 05/21
08:00 ROU: BIP Q1/21 (2. Veröffentlichung)
09:00 HUN: Verbraucherpreise 06/21
13:30 EUR: EZB Sitzungsprotokoll 10.06.21
Hintergrund für die heutige Entscheidung am BGH ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa
Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten