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BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen?

BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen? KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten möglich sein muss.

Kabelgebühren auf Mieter umlegen?

Hintergrund für die heutige Entscheidung am BGH ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten

Börse Express - BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen?

BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen? 08.07.2021 | 05:49 Autor: dpa-AFX KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten möglich sein

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