Mietrecht: Fernsehen über Kabel - Wirtschaft tagesspiegel.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from tagesspiegel.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen? KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten möglich sein muss.
Hintergrund für die heutige Entscheidung am BGH ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa
Karlsruhe.Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten
BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen?
08.07.2021 | 05:49
Autor: dpa-AFX
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am
Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre
Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte
Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die
Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten
auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft.
Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch
wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht
Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im
Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten möglich sein
Wettbewerbsschützer streiten vor dem BGH gegen Nebenkostenprivileg boersennews.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from boersennews.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.