Seit der letzten Bundestagswahl stellt die AfD immer neue Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten auf. Doch die anderen Parteien verweigern die nötige Zustimmung. Die AfD zog nach Karlsruhe – und unterlag.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der AfD abgewiesen: Was den Vizepräsidenten-Posten im Bundestag angeht, kommt die Partei auch so erst einmal nicht weiter.
Alle Kandidaten der AfD für einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag hatten nicht die erforderliche Mehrheit bekommen. Die AfD stellte deshalb zwei Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht - und scheiterte nun.
Als einzige Partei stellt die AfD keinen Bundestagsvizepräsidenten. Mit Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht wollte sie deshalb das Wahlverfahren ändern lassen. Doch der Erfolg blieb aus. <em