EU-Richter müssen über Auszeichnung von Flaschenpfand entscheiden KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob Lebensmittelmärkte in Werbeprospekten den Preis für Flaschen oder Gläser inklusive Pfand angeben müssen, wird eine Frage für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof will von den Kollegen in Luxemburg wissen, ob nach EU-Recht ein ausgewiesener Verkaufspreis etwa für Getränkeflaschen oder Joghurt in Gläsern das Pfand enthalten muss. Sollte der EuGH die Frage bejahen, sei zu klären, ob Mitgliedstaaten der EU davon abweichende Regelungen beibehalten dürfen, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats am BGH in Karlsruhe am Donnerstag. Hintergrund sind unterschiedliche Regeln nach deutschem und EU-Recht. (Az. I ZR 135/20)
Flaschenpfand-Auszeichnung: EU-Richter müssen entscheiden
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EuGH entscheidet über Auszeichnung von Flaschenpfand
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Bundesgerichtshof: Pfand für Flaschen und Gläser
Stand: 02:21 Uhr Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Quelle: dpa-infocom GmbH Anzeige
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nimmt am Donnerstag (10.30 Uhr) die Preise für Lebensmittel in Werbeprospekten unter die Lupe. Es geht um die Frage, ob das Pfand für Flaschen oder Gläser direkt mit eingerechnet werden muss - oder auch separat ausgewiesen werden darf. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.
Der Verband Sozialer Wettbewerb hat eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. In deren Werbung standen für Getränke und Joghurt die reinen Preise, mit dem Zusatz «zzgl. . € Pfand». Der Verband hält das für unzulässig. Der Verbraucher wolle wissen, wie viel er an der Kasse zahlen müsse. Das Unternehmen beruft sich auf die Preisangabenverordnung. Dort steht, dass «eine rückerstattbare Sicherheit» extra anzugeben ist, ni