„In Ungarn gibt es weitere Veränderungen in Richtung einer Absenkung bestehender Schutzmaßnahmen“ für die Unabhängigkeit der Gerichte. Etwa die Ernennung von Zsolt Andras Varga zum Präsidenten des Verfassungsgerichts entgegen des Widerspruchs des Nationalen Justizrates sei höchst bedenklich.
Auch um die Medien in den beiden Ländern ist es laut Kommission schlecht bestellt. Die ungarische Regierung nehme durch intensives Schalten von Werbeanzeigen „indirekt politischen Einfluss“ auf die Presse. Der Staat sei „der größte Werbeträger im Land und ein Großteil der Einnahmen geht an Medienunternehmen, die als regierungsfreundlich gelten“.
Ganz ähnlich sei dies in Polen. Dort stelle außerdem die geplante Übernahme eines großen Pressekonzerns durch ein Staatsunternehmen eine „potenzielle Bedrohung für den Pluralismus auf dem Medienmarkt“ dar.