Datenschutz und Einwilligung:
Richter Malte Engeler schreibt auf netzpolitik.org über das datenschutzrechtliche Problem der Einwilligung. Dass deren Erteilung auch heute noch oft mit Datenschutz gleichgesetzt werde, sei dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 geschuldet. Das damalige Abstellen auf eine individuelle Entscheidungsmacht über die Benutzung von Daten ignoriere den technischen Wandel der vergangenen 40 Jahre und werde dem strukturellen Ungleichgewicht zwischen datenverarbeitenden Unternehmen und ihren – auf Dienste oftmals schlicht angewiesenen – Kund:innen nicht gerecht. In solchen Fällen sei es erforderlich, Einwilligungen als Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen gesetzlich auszuschließen.
Corona – Beschränkungen: Über den staatlichen Umgang mit der Corona-Pandemie räsoniert aus verfassungsrechtlicher Perspektive Rechtsprofessor