Und das Fazit Steinhoffs vorangestellt:
„
SIHPL and the Company are considering the implications of the judgment, including for SIHPL’s proposed section 155 proposal, and will provide an
update in due course.“ – übersetzt heisst es, dass die börsennotierte Steinhoff International Holding NV („company“) und die private ehemalige Steinhoff International Holdings Ltd.
(„SIHPL“), deren Aktionäre ihre Anteile seinerzeit 1:1 in die Steinhoff International Holdings NV tauschten und die ihre Vermögensgegenstände auf diese übertragen hatte, relativ ratlos über die
möglichen Folgen des Gerichtsentscheids sind.
Das Gericht entschied, das der Vorstandsbeschluss zur Übertragung von Vermögenswerten der „SIHPL“ an Steinhoff International Holdings NV und insbesondere Global Loan Agency Services