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Ex-Verfassungsrichter hält EZB-Negativzins für verfassungswidrig

Ex-Verfassungsrichter hält EZB-Negativzins für verfassungswidrig Berlin - Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hält die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig. Sie bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das Recht auf Privateigentum, schreibt er in einem Rechtsgutachten für die Sparda-Banken, über das die Welt (Samstagausgabe) berichtet. Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden , zitiert das Blatt aus dem Gutachten. Die EZB hat 2014 erstmals ihren Einlagesatz in den negativen Bereich gesenkt. Mittlerweile liegt dieser Leitzins, zu dem sich die Banken bei der Zentralbank refinanzieren, bei -0,5 Prozent. Trotz steigender Inflation hat die EZB angekündigt, die Niedrigzinspolitik beibehalten zu wollen.

„Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet – das ist verfassungswidrig

„Mit dem Negativzins wird der Sparer enteignet – das ist verfassungswidrig“ WELT vor 12 Std. Dagmar Rosenfeld In einem Gutachten erklärt Paul Kirchhof, Rechtsprofessor und ehemaliger Bundesverfassungsrichter, warum die EZB mit ihrer Zinspolitik in ein elementares Grundrecht eingreift. Im Interview sagt er auch, was Deutschland tun sollte, um den stabilen Euro zu retten. © Getty Images/fhm Zentrale der Europäischen Zentralbank in Frankfurt Quelle: Getty Images/fhm Präzise Analysen und klare Worte, dafür ist Paul Kirchhof bekannt. Er ist Professor für öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Von 1987 bis 1999 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts und hat sich dort unter anderem mit dem Euro und den Maastricht-Verträgen beschäftigt.

Verfassungsrechtler Paul Kirchhof: Negativzins ist verfassungswidrig

Verfassungsrechtler Paul Kirchhof: Negativzins ist verfassungswidrig
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EZB-Negativzins laut Rechtsgutachten verfassungswidrig - Enteignung der Sparer

EZB-Negativzins laut Rechtsgutachten verfassungswidrig - Enteignung der Sparer
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