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Ex-Verfassungsrichter hält EZB-Negativzins für verfassungswidrig Berlin - Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hält die anhaltende Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungswidrig. Sie bedeute eine Enteignung der Sparer und verletze das Recht auf Privateigentum, schreibt er in einem Rechtsgutachten für die Sparda-Banken, über das die Welt (Samstagausgabe) berichtet. Das Sparen darf nicht als Anlageform für die Bevölkerung mit kleinem Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Geldeigentum benachteiligt werden , zitiert das Blatt aus dem Gutachten. Die EZB hat 2014 erstmals ihren Einlagesatz in den negativen Bereich gesenkt. Mittlerweile liegt dieser Leitzins, zu dem sich die Banken bei der Zentralbank refinanzieren, bei -0,5 Prozent. Trotz steigender Inflation hat die EZB angekündigt, die Niedrigzinspolitik beibehalten zu wollen. ....
Verfassungsrechtler Paul Kirchhof: Negativzins ist verfassungswidrig welt.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from welt.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
EZB-Negativzins laut Rechtsgutachten verfassungswidrig - "Enteignung der Sparer" focus.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from focus.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.