Diskussion Polen verstößt mit einem zentralen Teil seiner Justizreformen gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass Polen mit der neuen Disziplinarordnung für Richter „gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat“. Unter anderem biete die neu geschaffene Disziplinarkammer „nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit“. Die nationalkonservative PiS-Regierung in Warschau wies das Urteil schroff zurück. Dies sei nicht die Kompetenz der EU, schrieb Polens Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Am Mittwoch hatte das polnische Verfassungsgericht entschieden, dass die Anordnungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Die Entscheidungen des EuGH zum „System, den Prinzipien und Abläufen“ der polnischen Gerichte stünden „nicht im Einklang“ mit der polnischen Verfassung, erklärte Richter Stanislaw
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