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Boyens Medien: BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu «Cum-Ex»-Geschäften


Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Karlsruhe (dpa) - Wichtige Weichenstellungen für die Aufarbeitung einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte werden am Mittwoch (11.00 Uhr) aus Karlsruhe erwartet. Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) äußern sich zum ersten Mal zur Strafbarkeit von milliardenschweren «Cum-Ex»-Aktiengeschäften zulasten des Fiskus. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, von wem sich der Staat das verlorene Geld zurückholen kann und wie lange das möglich ist. (Az. 1 StR 519/20)
Die hochkomplexen Vorgänge werden längst von mehreren Staatsanwaltschaften und Strafgerichten aufgearbeitet. Das erste Urteil, das nun höchstrichterlich überprüft wurde, hatte im März 2020 das Bonner Landgericht verkündet. Zwei Ex-Börsenhändler aus London bekamen damals Haftstrafen auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Einer der Männer soll auße ....

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BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu 'Cum-Ex'-Geschäften


BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu Cum-Ex -Geschäften
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe äußert sich am Mittwoch (11.00 Uhr) erstmals zur Strafbarkeit milliardenschwerer Cum-Ex -Aktiengeschäfte zulasten der Steuerkasse. Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei Ex-Börsenhändler aus London zu Bewährungsstrafen verurteilt. Einer von ihnen soll 14 Millionen Euro zurückzahlen, seinen Anteil an den Profiten. Außerdem wurde damals angeordnet, dass von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg rund 176 Millionen Euro einzuziehen sind.
Der BGH hatte Mitte Juni über die Revisionen der beiden Angeklagten, der Bank und der Staatsanwaltschaft verhandelt. Nun verkünden die Richterinnen und Richter ihr Urteil. (Az. 1 StR 519/20) ....

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BGH-Strafrichter äußern sich erstmals zu "Cum-Ex"-Geschäften


Foto: dpa
Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Die Aufarbeitung des Skandals dürfte die Justiz noch lange beschäftigen. Umso wichtiger sind höchstrichterliche Vorgaben.
Karlsruhe. Wichtige Weichenstellungen für die Aufarbeitung einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte werden am Mittwoch (11.00 Uhr) aus Karlsruhe erwartet. Die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) äußern sich zum ersten Mal zur Strafbarkeit von milliardenschweren Cum-Ex -Aktiengeschäften zulasten des Fiskus. Dabei dürfte es auch um die Frage gehen, von wem sich der Staat das verlorene Geld zurückholen kann und wie lange das möglich ist. (Az. 1 StR 519/20) ....

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BGH überprüft erstes Strafurteil wegen "Cum-Ex"-Geschäften


Foto: dpa
Eine Gesetzeslücke machte es möglich: Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich Steuer-Milliarden erstatten, die nie gezahlt wurden. Nutzten sie nur clever ein Schlupfloch? Oder machten sie sich strafbar?
Karlsruhe. Mit Cum-Ex -Aktiengeschäften prellten Investoren, Banken und Börsenhändler den deutschen Fiskus um etliche Milliarden Euro - nur unmoralisch, oder machten sie sich auch strafbar? Längst laufen großangelegte Ermittlungen und erste Prozesse, aber ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus. Am heutigen Dienstag (10.30 Uhr) erreicht nun das erste Verfahren die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. (Az. 1 StR 519/20) ....

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BGH überprüft erstes Strafurteil wegen „Cum-Ex"-Geschäften


BGH überprüft erstes Strafurteil wegen „Cum-Ex“-Geschäften
Von dpa
Eine Justitia-Büste thront über dem Eingang eines Gerichts. Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Ã¼berprüft am Dienstag (10.30 Uhr) zum ersten Mal eine strafrechtliche Verurteilung wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse. Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei Londoner Börsenhändler zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Einer von ihnen soll 14 Millionen Euro zurückzahlen - seinen Anteil an den Profiten. Von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg sollten rund 176 Millionen Euro eingezogen werden. (Az. 1 StR 519/20) ....

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