Foto: www.pd-f.de / Florian Schuh 21.07.2021 - 00:00 Uhr
Stuttgart - Bereits beim Wechsel eines abgefahrenen Reifens sollten E‑Biker genauer hinschauen, ob der neue Reifen auch wirklich gefahren werden darf. „Durch die stärkere Beschleunigung, zusätzliches Gewicht und dynamisches Kurvenfahren sind Reifen zu empfehlen, die für den E‑Bike-Einsatz freigegeben sind“, erklärt Stefan Franken, Produktmanager Tour/E‑Bike bei Schwalbe. „Wichtig: Auch auf die Einhaltung der gleichen Reifengröße sollte man immer achtgeben, um z. B. nicht ungewollt die Endgeschwindigkeit des Motors zu verändern“, ergänzt Franken.
Gewährleistung für E-Bike sichern
Die Freigabe des Bauteilherstellers ist für Verbraucher wichtig, da E‑Bikes, also rechtlich gesehen Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, unter die CE-Konformität fallen. Das Elektrofahrrad ist also in der jeweils getesteten Ausstattung zugelassen. Durch das in Deutschland
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