Es ist ein ungewöhnlicher Streit, den sich die Staatsanwaltschaft Osnabrück und das Bundesfinanzministerium seit vergangenem Donnerstag liefern. Begriffe wie „Geldwäsche und Strafvereitelung im Amt“ beherrschen die öffentliche Debatte, in Wahrheit aber geht es bei der Auseinandersetzung um juristische Finessen. Für die jedoch interessiert sich im Wahlkampf kaum jemand.