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Verurteilte tragen Vorstrafen wie einen Klotz am Bein durchs Leben. Im Fall eines Innsbruckers, der im März mitsamt ergangenem Covid-Absonderungsbescheid im Innsbrucker Quarantänehotel einquartiert war, brachten sie nun sogar eine weitere, 18 Monate lange Quarantäne – allerdings im Ziegelstadel. Und das kam so: Der 31-Jährige hatte im Hotel ausgerechnet einen Zimmernachbarn zugewiesen bekommen, mit dem er schon Deckel von Strafakten geteilt hatte. Schon bald fiel das Paar dem Sicherheitsdienst im „Hotel“ auf, da die Männer sich gern am Gang aufgehalten und über fehlendes Bier beschwert hatten. Darauf folgte noch ein Spaziergang an der frischen Luft – eine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Statt einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren errechnete Richterin Helga Moser gestern am Landesgericht viereinhalb Jahre Haft – die Strafschärfung fiel dem einschlägig Vorbestraften auf den Kopf. „Er wusste ja, dass er positiv
Gericht fordert Franco A zur weiteren Aufklärung auf
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Offizier Franco A soll vor Gericht Antworten geben
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