Panorama DPA 12.07.21 05:09 Uhr Deutsche Presse-Agentur 05:09 Uhr Die Abschiebung des Clan-Chefs Ibrahim Miri in den Libanon sorgte 2019 bundesweit für Schlagzeilen. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob der Mann legal wieder nach Deutschland kommen kann. Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Bremen (dpa) - Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri im Juli und im November 2019 aus Deutschland in den Libanon waren rechtswidrig. Das entschied am Montag das Bremer Verwaltungsgericht, das damit einer Klage des in Beirut lebenden Miri folgte.
Dennoch dürfe der Kläger nicht nach Deutschland einreisen, weil zugleich ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot von insgesamt sieben Jahren rechtmäßig sei. Die Kammer halte Miri immer noch für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.
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Bremen. Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich am heutigen Morgen (9.00 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab. Hier lebt seine Familie, darunter seine beiden minderjährigen Kinder.
Miri will unter anderem erreichen, dass die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft wird. Am Montag sollen Zeugen aussagen. Ob über die Klagen noch am selben Tag entschieden wird, ist offen. Miri war in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.
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Bremen (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine legale Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab, wo seine Familie, darunter seine beiden minderjährigen Kinder, leben.
Er will unter anderem erreichen, dass die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft wird - am Montag sollen Zeugen aussagen. Ob über die Klagen noch am selben Tag entschieden wird, ist offen. In einer Klage richtet sich Miri auch gegen einen Bescheid der Bremer Landesausländerbehörde, die gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von sieben Jahren verhängt hatte.
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Bremen (dpa) - Das Verwaltungsgericht Bremen befasst sich am heutigen Morgen (9.00 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung mit vier Klagen des im November 2019 in den Libanon abgeschobenen Clan-Chefs Ibrahim Miri. Alle zielen auf eine Rückkehr- beziehungsweise Einreisemöglichkeit nach Deutschland ab. Hier lebt seine Familie, darunter seine beiden minderjährigen Kinder.
Miri will unter anderem erreichen, dass die Abschiebung als rechtswidrig eingestuft wird. Am Montag sollen Zeugen aussagen. Ob über die Klagen noch am selben Tag entschieden wird, ist offen. Miri war in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.
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