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Scheinselbstständigkeit: Vorsicht bei Mitarbeit in Lohnunternehmen

Wer als Landwirt in einem Lohnunternehmen oder einer Spedition als Fahrer aushilft, macht sich leicht der Scheinselbstständigkeit verdächtig. Lesen Sie, worauf Sie achten müssen, um Nachzahlungen zur Sozialversicherung zu vermeiden. Es ist ein in der Praxis durchaus übliches Modell: Ein selbstständiger Landwirt hilft beim Lohnunternehmer in seiner Region als Fahrer aus. Der Landwirt erzielt ein Zusatzeinkommen, der Lohnunternehmer kann Arbeitsspitzen oder Personalengpässe überwinden. Doch leicht kann eine solche Tätigkeit als Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Dann werden Nachzahlungen zur Sozialversicherung fällig. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Betriebsprüfer sehen abhängige Beschäftigung

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