Negativer Test bei Anreise ist Pflicht
Maßgeblich dafür ist die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 7. Juni. In Bayern müssen Camperinnen und Camper unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Gültig sind PCR- oder POC-Antigentests. Auch ein unter Aufsicht des Campingplatz-Personals vorgenommener Selbsttest zählt.
Strenger ist die Testpflicht auf Campingplätzen in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100. Dort brauchen Gäste nach ihrer Ankunft alle 48 Stunden einen negativen Testnachweis. Aktuell entfällt diese Regelung hinsichtlich der niedrigen Inzidenzen im Freistaat gänzlich.
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