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Tamedia ficht Urteil an Michèle Binswanger ist von der Basler Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen Verleumdung der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin für schuldig befunden worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Michèle Binswanger wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken und einer Busse von 1500 Franken bestraft. (Bild: Andrea Zahler)
Der Strafbefehl vom Montag, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte CH Media über das Urteil berichtet.
Die als Geschäftsführerin für den Verein Netzcourage gegen Hass im Internet tätige Spiess-Hegglin hatte Binswanger wegen Ehrverletzung und Verleumdung in deren Wohnkanton Basel-Stadt angezeigt. Anlass für die Strafanzeige war ein Tweet Binswangers vom 4. Mai 2020.
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