Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zum Jahreswechsel blockiert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht dagegen entschieden und den Beitrag auf 18,36 Euro im Monat erhöht - damit sollte die Finanzlücke bei den öffentlich-rechtlichen Sendern ausgeglichen werden.
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Seite 1: Die öffentlich-rechtlichen Sender haben mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Der Rundfunkbeitrag wird rückwirkend zum 20. Juli auf 18,36 Euro erhöht.
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86 Cent mehr: Im Alleingang hat Sachsen-Anhalt die Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt Karlsruhe. Die Länder müssen noch mal ran.