Kunden haben künftig Recht auf neue Software
Handys, Tablets, Smartuhren & Co. müssen ab 2022 mindestens 2 Jahre lang mit Software-Updates ausgestattet werden. (Symbolbild) iStock
Ein neues Gesetz sieht vor, dass Hersteller von Smart-Geräten künftig mindestens zwei Jahre lang Software-Updates für ihre Produkte liefern müssen.
Smarte Geräte verkaufen – und dann die Kunden hängen lassen. Das spielt s ab 1. Jänner 2022 nicht mehr. Österreichs Parlament hat nämlich das Gewährleistungsgesetz deutlich aufgebessert und damit eine EU-Vorgabe umgesetzt. Heißt: Hersteller von Handys, Tablets, Smartuhren, aber auch von vernetzten Waschmaschinen und Saugrobotern müssen künftig mindestens zwei Jahre lang Software-Updates liefern. Bei langlebigen Produkten fordert das Gesetz auch längere Zeiträume – ohne da genauer zu werden.
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