Mit der Hinrichtung des ehemaligen MfS-Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) am 26. Juni 1981, um 10.10 Uhr, in der Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig, endete die fast 450-jährige Geschichte der Anwendung der Todesstrafe in Deutschland, die letztendlich erst im Dezember 1987 ganz aus dem DDR-Strafgesetzbuch gestrichen wurde.