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Foto: Beat Mathys Der Kanton Bern will seine umstrittenen Sozialhilfekürzungen vor dem Verwaltungsgericht abklären lassen. Konkret geht es um einen Entscheid des Regierungsstatthalteramts. Der Kanton zieht also sozusagen gegen seine eigene Behörde vor Gericht. Der komplizierte Fall scheint den internen Rechtsdienst der zuständigen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zu überfordern. Jedenfalls hat die Direktion von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) dafür den externen Anwalt Patrick Freudiger angeheuert. Dies berichteten dem «Bund» zwei unabhängige Quellen. Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo. ....