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Kein Zugriff auf Europäisches Hochwasser-Frühwarnsystem: Land will Warnsystem verbessern
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Der Rhein ist bei Bad Säckingen bei Hochwasser keine große Gefahr - Bad Säckingen
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Jürgen Pföhler: Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen Landrat von Ahrweiler
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Dienstag, 13. Juli, 13.49 Uhr: Die Hochwasservorhersagezentrale gibt für das Ahrgebiet die Warnklasse zwei (Gelb) aus.
Mittwoch, 14. Juli, 11.17 Uhr: Die Hochwasservorhersagezentrale löst aufgrund steigender Pegel und einer Prognose von bis zu 200 Litern pro Quadratmeter die Warnklasse vier (Rot, zweithöchste Warnstufe) aus. Die Warnstufe drei (Orange) wird übersprungen.
15.26 Uhr: Die Kreisverwaltung Ahrweiler wird vom Landesamt für Umwelt ab diesem Zeitpunkt im Drei-Stunden-Rhythmus mit einer automatisierten E-Mail über die aktuelle Hochwasserlage und vorhergesagte Höchststände informiert.
17.17 Uhr: Die Ahr steigt weiter massiv an – auf 2,78 Meter. Tendenz: steigend. Das Hochwasservorhersagezentrale aktiviert die höchste Warnstufe fünf (Lila). Auf dieser Basis könnte der Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, ebenfalls sofort den Katastrophenalarm auslösen.
Um 17.40 Uhr trat laut Lagebericht der Krisenstab zusammen. Roselieb: „Es ist nicht zu begründen, warum die Frage nach dem Katastrophenalarm da nicht ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt worden ist.“ Aber wann darf ein Landrat überhaupt die höchste Eskalationsstufe ausrufen? Die Kriterien sind im Rahmen-, Alarm- und Einsatzplan (RAEG) Hochwasser des Landes Rheinland-Pfalz von 2020 geregelt, den laut Roselieb jeder Landrat auf dem Schreibtisch haben muss. „Alarmstufe fünf ist auszulösen, wenn feststeht oder zu vermuten ist, dass die Gefahrenlage das Tätigwerden eines Führungsstabes Katastrophenschutz Landkreis/kreisfreie Stadt erfordert“, heißt es dort in etwas schwammigem Beamtendeutsch. Die Entscheidung trifft der Landrat oder der Oberbürgermeister einer Stadt. „Die haben dann durchaus Spielraum“, betont Roselieb.