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Unterkunft im Flutgebiet gebucht: Bekomme ich jetzt mein Geld zurück? Die Hochwasser-Katastrophe hat großes Leid und immense Schäden verursacht - und viele nachgelagerte Fragen. Eine davon: Kann ich meinen Urlaub in einer betroffenen Region jetzt absagen? 21.07.21, 07:35 Uhr | Von Philipp Laage, dpa Abgerissener Brückenkopf vor dem Hotel Steigenberger in Bad Neuenahr: Ist eine Unterkunft wegen Flutschäden nicht nutzbar, besteht ein Kündigungsrecht. Philipp von Ditfurth/dpa Viele Urlauber haben sich in diesem Jahr für einen Urlaub im eigenen Land entschieden. Doch nun wurden Teile Deutschlands von einer Hochwasser-Katastrophe heimgesucht, die schwere Verwüstungen angerichtet hat. Wer eine Unterkunft in einer betroffenen Region gebucht hat, fragt sich nun womöglich: Bekomme ich mein Geld erstattet, wenn ich doch nicht anreisen möchte? ....
Drucken Viele Urlauber haben sich in diesem Jahr für einen Urlaub im eigenen Land entschieden. Doch nun wurden Teile Deutschlands von einer Hochwasser-Katastrophe heimgesucht, die schwere Verwüstungen angerichtet hat. Wer eine Unterkunft in einer betroffenen Region gebucht hat, fragt sich nun womöglich: Bekomme ich mein Geld erstattet, wenn ich doch nicht anreisen möchte? Anders als Badeurlaub am Mittelmeer wird Urlaub in Deutschland in der Regel individuell gebucht, nicht als Pauschalreise. Das heißt, in diesem Fall gelten nicht die Vorzüge des Pauschalreiserechts. Lesen Sie auch Die wichtigste Frage ist, ob und in welchem Umfang eine Unterkunft überhaupt nutzbar ist und Reisenden zur Verfügung steht. „Als Individualreisender können Sie Mietminderung geltend machen, wenn die Mietsache mangelhaft ist oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist“, erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Das ist eine Einzelfallabwä ....
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