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vor 20 Stunden in Österreich, 4 Lesermeinungen In Kirchen nur mehr Mund-Nasen-Schutz, kein Mindestabstand und keine Einschränkungen beim Gemeindegesang - Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn 3G-Regel für alle vereinbart wird Wien (kath.net/KAP-ÖBK) Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht. Galt zuletzt noch ein Mindestabstand von einem Meter, so entfällt dieser jetzt gänzlich. Statt der FFP2-Maske ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) in geschlossenen Kirchenräumen verpflichtend. Grund dafür ist, dass bei Gottesdiensten die 3G-Regel grundsätzlich nicht gilt, es sei denn, sie wird vorab bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung eigens vereinbart. Beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Die neue Rahmenordnung gilt

Bischofskonferenz: Erleichterungen für Gottesdienste ab 1 Juli

Bischofskonferenz: Erleichterungen für Gottesdienste ab 1 Juli
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