Neue Vorgaben bei öffentlichen Straßenfahrzeugen
Ab sofort gelten in Deutschland bei der öffentlichen Auftragsvergabe verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Fahrzeuge. Damit soll die Flotten-Elektrifizierung in Verwaltungen bis 2030 beschleunigt werden. Nachdem der Bundestag Anfang Mai die nationale Umsetzung der überarbeiteten Clean Vehicles -Richtlinie der EU beschlossen hatte, ist das Gesetz nun in Kraft getreten. Wie das Bundesverkehrsministerium .
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FNRD-2.622.0
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