Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Anträge des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. zur Feststellung fehlender Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen. Im Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) haben sich private Pflegeunternehmen zusammengeschlossen. Daneben bestehen weitere Arbeitgeberverbände der Pflegebranche, unter anderem die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Die Gewerkschaft ver.di hat am 1. Februar 2021 mit dem BVAP einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche abgeschlossen. Angestrebt wurde eine Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages nach § 7 a Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zu der es wegen der fehlenden Zustimmung der Caritas nicht kam. - bei kostenlose-urteile.de
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