Die geringeren Kosten der Kommunikation, insbesondere über das Internet, rechtfertigt nicht die Reduzierung der Kostenpauschale in Verkehrsunfallsachen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Damit bleibt es bei der Kostenpauschale in Höhe von 25 € im OLG-Bezirk Celle. - bei kostenlose-urteile.de