Angst vor dem Wolf: Die neue Richtlinie geht den Wolfsgegnerinnen und -gegnern zu wenig weit.
Autor:
Stefan Eiholzer
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Heute tritt die revidierte Jagdgesetzverordnung in Kraft. Es ist das Resultat nach dem Nein der Stimmbevölkerung zum Jagdgesetz im September letzten Jahres. Sie sei ein hilfreiches Instrument und ein Schritt in die richtige Richtung. Man sei dank ihr im Umgang mit dem Wolf etwas handlungsfähiger, sagt Hannes Jenny vom Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden: «Handlungsfähig heisst hier auch, Einzeltieren den Bestand zu entnehmen.» Also Wölfe zu schiessen, wenn sie Nutztiere wie Schafe reissen.