Stuttgart (dpa/lsw) - Mord verjährt nie - aber was ist mit anderen schwersten Verbrechen wie Totschlag oder Kindesmissbrauch? Der neue Chef des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Andreas Stenger, hat sich für eine Abschaffung der Verjährungsfrist in bestimmten Fällen ausgesprochen. «Von meinem kriminalistischen Denken her würde ich es befürworten», sagte Stenger der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. «Meine Meinung wäre, dass man bei Totschlag und richtig schweren Straftaten mit großem Opferleid über die Verjährungsfristen nachdenken sollte - wenn wir die Aussicht haben, diese Fälle auch nach langer Zeit noch zu klären.» Auch der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, fordert ein Ende der Verjährungsfristen schwerster Straftaten.