Stefan Krempl Die digitale Online-Prüfungsaufsicht mit sogenannter Proctoring-Software erfolgt in einer rechtlichen Grauzone. Es sei mehr als unwahrscheinlich, dass ein solches Überwachungsprogramm überhaupt die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllen könne, lautet das Fazit des am Mittwoch veröffentlichten Gutachtens "Spähsoftware gegen Studierende". Das liege insbesondere an den Fähigkeiten, die eine solche auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Software mitbringen müsse, "um Betrugsversuche und nicht erlaubte Hilfsmittel erkennen zu können", heißt es in der Studie, die der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verfasst hat. Diese Techniken erforderten bei einem Browser-Add-On kritische Berechtigungen und bei einer Standalone-Lösung als zusätzliches Programm tiefen Eingriff ins Betriebssystem.