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ROUNDUP: Karlsruhe erklärt hohe Steuerzinsen ab 2014 für verfassungswidrig

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf

Realitätsferne Finanzämter: Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig

Wenn es mit der Steuerfestsetzung länger dauert, werden Finanzamtszinsen von 0,5 Prozent pro Monat fällig. Die Regelung stammt von 1961, gilt aber bis heute. Das ist "evident realitätsfern", sagt das Bundesverfassungsgericht. Es ordnet rückwirkend eine Korrektur an.

Rückwirkende Korrektur: Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig

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