Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig. Das gelte für Zinsen auf.
Der Staat darf Zinsen auf Steuernachzahlungen erheben – aber nicht in Zeiten des Niedrigzinses. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Der Gesetzgeber muss nun eine Neuregelung finden.