Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz (vBVH) am Dienstag, 03.08.2021 - 05:00 (Jetzt kommentieren) Ein Flächennutzungsvertrag für einen Windpark soll vorzeitig gekündigt werden, weil sich der Baubeginn verzögert. Wann und warum das geht, klärt nun ein Urteil. Worum genau ging es bei dem Urteil zum Flächennutzungsvertrag?
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm befasste sich in seinem Urteil vom 2. Juli 2020 (5 U 81/19) mit der Kündigung eines Flächennutzungsvertrages zur Errichtung von Windenergieanlagen. Der zwischen Grundstückseigentümer und Projektentwickler geschlossene Nutzungsvertrag sah eine feste Laufzeit vor, die jedoch erst bei Baubeginn des Windparks beginnen sollte. Weil sich dieser verzögerte, versuchte sich der Grundstückseigentümer durch ordentliche und außerordentliche Kündigungen und hilfsweise durch Rücktritt vom Vertrag zu lösen. Zur Frage stand, ob das vorliegende Miet-/Pachtverhältnis bis zum Baubeginn als un
Leinenetz und Avacon Natur grünen Unternehmen für Kalte Nahwärme
finanznachrichten.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from finanznachrichten.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Entfremdung findet still und leise statt
sn.at - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from sn.at Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Netzwerktechnik: Weg zur Digitalisierung führt über Modernisierung
openpr.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from openpr.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Farbenfrohe Architektur – Mit Traumhäusern gegen die Zersiedelung
bazonline.ch - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from bazonline.ch Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.