Vor mehr als drei Jahren ging der NSU-Prozess um neun rassistische Morde und den Anschlag auf Polizisten in Heilbronn zu Ende. Doch Beate Zschäpe und mehrere Mitangeklagte haben ihre Strafen nicht akzeptiert. Der BGH hat nun über die Revisionen entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Ihre Verurteilungen durch das Oberlandesgericht München aus dem Jahr 2018 sind damit rechtskräftig.
Der Prozess gegen NSU-Terroristin Beate Zschäpe und drei Mitangeklagte endete vor drei Jahren. Der BGH hat ihre Revision nun verworfen und das Urteil bestätigt.
Drei Jahre ist das Urteil im NSU-Prozess bereits gesprochen. Nun hat das höchste deutsche Strafgericht die Revision Zschäpes und zwei ihrer Mitangeklagten verworfen.
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