Sie wollen Ihre Mitarbeiter im Betrieb mit steuerfreien Gutscheinen motivieren? Dann sollten Sie diese Tipps kennen.
Ein Tankgutschein oder ein Amazon-Einkaufsgutschein können ein kleines Dankeschön des Arbeitgebers für seine Mitarbeiter auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sein. Aber sind solche Gutscheine auch immer steuerfreier Sachlohn?
Die Antwort lautet: Im ersten Fall ja, im zweiten nein. Denn die Finanzbehörden haben genaue Vorstellungen davon, wann ein Gutschein als Sachbezug anzusehen ist und wann sie dahinter eine verkappte Lohnzahlung vermuten. Nur Eintausch gegen Waren und Dienstleistungen zulässig
Grundsätzlich gilt, für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist ein Gutschein im Wert von 44 Euro monatlich sozialversicherungsfrei. Mitarbeiter zahlen dafür keine Steuer. Je mehr ein Gutschein jedoch dem Zahlungsmittel Geld ähnelt, desto wahrscheinlicher ist er steuer- und sozialversicherungspflichtig.
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