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Finanzen
Mindestlohnerhöhung: Minijobber sollten Verträge überprüfen Erschienen am 30.06.2021
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Auch wer in einem sogenannten Minijob arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn - und der ist im zweiten Halbjahr 2021 höher als zuvor. Eventuell müssen Arbeitsstunden angepasst werden.
Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Minijobber zu Hause beschäftigt, sollte jetzt den Arbeitsvertrag überprüfen. Denn mit dem 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,50 auf 9,60 Euro pro Stunde.
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