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Corona: Beschäftigte waren während der Pandemie länger krank

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Aus ganz Niedersachsen kommen die THW-Kräfte, um Flutschäden zu beseitigen

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Weils Oberbürgermeister Wolfgang Dietz dankt den Rettungskräften - Weil am Rhein

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Mindestlohnerhöhung: Minijobber sollten Verträge überprüfen | Freie Presse

Finanzen Mindestlohnerhöhung: Minijobber sollten Verträge überprüfen Erschienen am 30.06.2021 ✖ Schon gehört? Sie können sich Ihre Nachrichten jetzt auch vorlesen lassen. Klicken Sie dazu einfach auf das Play-Symbol in einem beliebigen Artikel oder fügen Sie den Beitrag über das Plus-Symbol Ihrer persönlichen Wiedergabeliste hinzu und hören Sie ihn später an. Artikel anhören: Auch wer in einem sogenannten Minijob arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn - und der ist im zweiten Halbjahr 2021 höher als zuvor. Eventuell müssen Arbeitsstunden angepasst werden. Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Minijobber zu Hause beschäftigt, sollte jetzt den Arbeitsvertrag überprüfen. Denn mit dem 1. Juli steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,50 auf 9,60 Euro pro Stunde.

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