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Einen ganzen Stapel an Fällen zum VW-Dieselskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon verhandelt.
Doch immer wieder müssen die Richter und Richterinnen in Karlsruhe neue und mitunter speziellere Fragen lösen. Es ist auch nicht immer der Autobauer Volkswagen selbst der Beklagte. So wie an diesem Mittwoch.
Worum geht es diesmal?
Zum ersten Mal befassen sich die obersten Zivilrichter Deutschlands mit Klagen von Dieselkäufern gegen ihre Autohändler. In allen vier Fällen wollen die Kläger, dass ihre etliche Jahre alten Autos mit dem Skandalmotor EA189 gegen einen Neuwagen getauscht werden. Sie hatten die fabrikneuen Wagen 2009 beziehungsweise 2010 gekauft - und hatten dann sieben, acht Jahre später den Tausch verlangt und geklagt. Die entscheidende Frage dabei ist, ob sie sich vom Händler auf das Software-Update verweisen lassen müssen, weil der Ersatz des Fahrzeugs unverhältnismäßig wäre. VW selbst ist also nicht direkt beteiligt. Ein Unterneh
Prozess: Nächste Runde im VW-Abgasskandal vor BGH
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