Was gilt nach der Rückkehr ins Büro? Worauf muss man achten? Alles zurück auf Los? : Was nun für die Rückkehr ins Büro gilt Lange waren viele Arbeitsplätze im Büro verweist. Nach Ende der Homeoffice-Pflicht können Unternehmen die Arbeit von zu Hause jetzt freiwillig weiter ermöglichen.
Foto: dpa-tmn/Catherine Waibel
Wernigerode/Köln Die Infektionszahlen sinken stetig, die Inzidenzen sind niedrig. Die Homeoffice-Pflicht ist ausgelaufen. Für viele Unternehmen ist eine neue Übergangsphase angebrochen. Was gilt jetzt für Beschäftigte?
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Bundesnotbremse? Homeoffice-Pflicht? Corona-Arbeitsschutzverordnung? Wie war das noch mal? Seit Anfang Juli gelten wieder neue Regeln für Beschäftigte. Was Sie jetzt wissen müssen:
Corona-Frage des Tages: Was ist bei Veranstaltungen zu beachten? 07:12 06.07.2021 Corona-Frage des Tages - Was ist bei Veranstaltungen zu beachten?
Mit den Lockerungen der Corona-Maßnahmen und den aktuell niedrigen Inzidenzen wollen wieder mehr Menschen in größerem Rahmen zusammenkommen. Was also muss bei der Organisation von Veranstaltungen in Schleswig-Holstein beachtet werden? Auch eine größere Grillparty kann eine Veranstaltung sein. Bei Events unter Corona-Auflagen ist einiges zu beachten. Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa (Symbolbild) Kiel
Viele Leserinnen und Leser wollen wissen, was sie bei Preis-Skat, Hochzeit oder Gartenparty beachten
Alles zurück auf Los?: Was nun für die Rückkehr ins Büro gilt Alles zurück auf Los? : Was nun für die Rückkehr ins Büro gilt Lange waren viele Arbeitsplätze im Büro verweist. Nach Ende der Homeoffice-Pflicht können Unternehmen die Arbeit von zu Hause jetzt freiwillig weiter ermöglichen. Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn
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Von Amelie Breitenhuber, dpa
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Hamburger Abendblatt Was nun für die Rückkehr ins Büro gilt );} Lesedauer: 7 Minuten dpa Lange waren viele Arbeitsplätze im Büro verweist. Nach Ende der Homeoffice-Pflicht können Unternehmen die Arbeit von zu Hause jetzt freiwillig weiter ermöglichen. Foto: dpa Die Infektionszahlen sinken stetig, die Inzidenzen sind niedrig. Die Homeoffice-Pflicht ist ausgelaufen. Für viele Unternehmen ist eine neue Ãbergangsphase angebrochen. Was gilt jetzt für Beschäftigte?
Wernigerode/Köln. Bundesnotbremse? Homeoffice-Pflicht? Corona-Arbeitsschutzverordnung? Wie war das noch mal? Seit Anfang Juli gelten wieder neue Regeln für Beschäftigte. Was Sie jetzt wissen müssen:
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