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Mit dem Mountainbike im Wald: Wann droht ein Bußgeld? - Mobilität

Mit Mountainbike im Wald - Wann Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen

Drucken Mit Bußgeld muss rechnen, wer auf nicht zur öffentlichen Nutzung freien Wegen radelt. Dazu zählen auch Fuß- und Pirschpfadwege und von Downhill-Bikern illegal angelegte Pfade. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg (Az.: 2 Ss OWi 25/21), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Der Fall: Ein Mann fuhr auf einem Trampelpfad im Wald mit seinem Mountainbike. Er wurde erwischt und sollte 150 Euro Bußgeld zahlen. Er sei außerhalb von öffentlichen Wegen gefahren, hieß es. Zwar darf man in Bezug auf das Niedersächsische Waldgesetz mit Fahrrädern auch auf den sogenannten „tatsächlichen öffentlichen Wegen“ fahren. Der gewählte Weg zählte aber nicht zu diesen. Zudem schreckte der Mann in der Brut- und Setzzeit ein hochtragendes Reh auf. Doch zahlen wollte er nicht.

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