Diskussion
Gerade in Corona-Zeiten sind viele Menschen unter anderem durch Arbeitsplatzverlust in finanzielle Not geraten. Werden sie wegen Zahlungsunfähigkeit nun mit Namen im Internet genannt, könnte ihnen das Nachteile bei der Job- oder Wohnungssuche bringen.
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Von Brigitte Warenski
Innsbruck – Am 1. Juli ist – wie berichtet - das neue Exekutionsrecht in Österreich in Kraft getreten, das Änderungen für Schuldner und Gläubiger gebracht hat. Gläubiger können nun leichter ein Insolvenzverfahren beantragen. Die Namen von Schuldnern werden nicht wie bisher erst mit Konkurseröffnung, sondern bereits bei Zahlungsunfähigkeit im Internet veröffentlicht. „In der öffentlichen Ediktsdatei werden so gegen August die ersten Namen von Schuldnern eingetragen sein. Ob das ein ganzer Schwall sein wird, kann man noch nicht sagen“, so Thomas Pachl, Geschäftsführer der Schuldnerberatung Tirol.
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