Von Daniel Lohninger. Erstellt am 21. Juli 2021 (05:47) 2020 berichtete die NÖN exklusiv über den laufenden Rechtsstreit. NÖN
Wer Carport, Wintergarten oder einen Zubau errichtet, muss in der Regel eine Baubewilligung einholen. Tut ein Bauwerber das, folgt in gut jedem zweiten Fall die Überraschung: Die Gemeinde schreibt nachträglich eine Ergänzungsabgabe vor – pro Einfamilienhaus etwa 3.000 bis 5.000 Euro. Möglich macht das eine 2014 beschlossene und 2018 verschärfte Baurechtsnovelle. Diese sieht vor, dass die Ergänzungsabgabe auch rückwirkend vorgeschrieben werden kann – selbst auf Bauten, die vor 1970 errichtet wurden.
Der Verwaltungsgerichtshof urteilte nun, dass eine rückwirkende Einhebung nicht unbeschränkt möglich ist. Denn auch für die Ergänzungsabgabe sei eine Verj�
Von 1 Euro bleiben nur 47,1 Cent () | aktiencheck de
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Was damals der Lastenausgleich war
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Kalenderblatt 2021: 14 Mai
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