Mache ich mich strafbar, wenn ich wissentlich andere mit Corona anstecke? 06:00 01.07.2021 Corona-Frage des Tages - Mache ich mich strafbar, wenn ich wissentlich andere mit Corona anstecke?
Corona beschäftigt auch Strafgerichte. Erst kürzlich hatte das Amtsgericht Augsburg über den Fall eines Mannes zu entscheiden, der trotz Quarantäne-Anordnung eine Klinik aufsuchte und dort seine Infektion verschwieg. Hat er sich strafbar gemacht? Wer trotz eines positiven Tests die Quarantäne verlässt und andere ansteckt, kann sich strafbar machen. Quelle: Karl-Josef Hildenbrand / dpa Landkreis
Corona beschäftigt nicht nur die Politik, Wirtschaft und Kranke
Die skurrlisten Urteile des Jahres 2020
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Nachbargrundstück darf nicht mit Kamera überwacht werden
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Die juristische Presseschau vom 22 Dezember 2020: Halle-Attentäter verurteilt / Belarussische Anwälte drangsaliert / Keine Impflicht für Beschäftigte
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