Im Korruptionsprozess gegen Österreichs früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist nun das Urteil gefallen. Strache wurde der Bestechlichkeit schuldig gesprochen. Strache wurde zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der frühere Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Strafe für den Mitangeklagten Walter Grubmüller, Eigentümer der Privatklinik Währing, beträgt ein Jahr, ebenfalls auf Bewährung. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein vermuteter Gesetzeskauf. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Verurteilten kündigten Berufung an.