Eine Statue der Justitia hält eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
Memmingen.Wie der beklagte Fischertagsverein am Freitag mitteilte, hat dessen Delegiertenversammlung am Donnerstag in Memmingen „mit deutlicher Mehrheit“ beschlossen, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Eine vom Landgericht Memmingen zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof ist damit vom Tisch.
Das Landgericht hatte geurteilt, dass der Verein beim Höhepunkt des jährlichen Fischertags in Memmingen Frauen am Ausfischen des Stadtbachs teilnehmen lassen muss. Bislang war dies laut Satzung Männern vorbehalten. Dagegen hatte ein weibliches Vereinsmitglied vor dem Memminger Amtsgericht geklagt - und gewonnen. Der Verein hatte daraufhin Berufung eingelegt und erneut verloren.
Brauchtums-Fischen: Verein darf Frauen nicht ausschließen
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Urteil: Frauen bei Brauchtums-Fischen nicht ausschließen
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Gerichtsprozess - Brauchtums-Fischen: Verein darf Frauen nicht ausschließen
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