Gegen wen sich mögliche Ermittlungen richten könnten, wurde in der Mitteilung nicht gesagt. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse mitteilte, braucht er noch eine möglichst fundierte Tatsachengrundlage. Dazu werden die umfangreichen Berichte unserer Zeitung sowie anderer Medien ebenso einbezogen wie die polizeilichen Hinweise aus der Katastrophennacht. Hinzu kommen Erkenntnisse aus den bisher 85 Todesermittlungsverfahren, die die Staatsanwaltschaft nach der Identifizierung von Flutopfern bisher geführt hat. Zudem liegen, so Kruse, mittlerweile polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen im Lebenshilfehaus Sinzig vor. Auch sie sollen mit dem Blick daraufhin ausgewertet werden, „ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt“. Sie sollen darüber hinaus auch in die Prüfung des Anfangsverdachts wegen möglicherweise zu spät erfolgter Warnungen und Evakuierungen der Bevölkerung einbezogen werden, sagte Kruse.
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