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Verband mahnt zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung ab
Der BGH nimmt Beiträge von Cathy Hummels (I ZR 126/20) und zwei weiteren Influencerinnen aus Hamburg und Göttingen unter die Lupe. Doch es geht nicht nur um die drei Frauen: Der Wettbewerbsverband hat zahlreiche Influencer wegen Schleichwerbung abgemahnt.
Sie fragen sich nun, inwiefern sie noch Produkte und Dienstleistungen empfehlen können, ohne Abmahnungen zu riskieren. Es sei wichtig, Posts als Werbung zu kennzeichnen, wenn Geld floss oder es Gegenleistungen gab, sagt Cathy Hummels. Aber genauso wichtig ist es, dass man auch seine freie Meinung noch entfalten kann.
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