Mit einem Gewaltpräventionsprogramm, das am 1. September in Kraft tritt, reagiert die Bundesregierung auf die Häufung häuslicher Gewalt. Demnach müssen Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, freiwillig eine sechsstündige Beratung absolvieren oder werden von der Polizei vorgeführt.