Jede Stunde rund 320.000 Einweg-Becher
Das EU-Verbot gilt unter anderem für Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher und Fast-Food-Verpackungen. Der Handel kann vorhandene Ware zwar noch abverkaufen, die Produkte dürfen aber ab dem 3. Juli EU-weit nicht mehr produziert werden. Und das aus gutem Grund: Nach Angaben des Bundesumweltministeriums werden in Deutschland zum Beispiel stündlich
rund 320.000 Einweg-Becher für heiÃe Getränke verbraucht - davon bis zu 140.000 To-go-Becher. Jedes Jahr landen weltweit mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in den Meeren und sind die Ursache für den qualvollen Tod vieler Meereslebewesen. Auch Nord- und Ostsee sind betroffen.
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