Diskussion Der Absturz eines Balkons an einem Einfamilienhaus Ostermontag in Lenzing (Bezirk Vöcklabruck), bei dem eine 55-Jährige ums Leben gekommen ist, bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Ermittlungen gegen den Wohnungsbesitzer, der die Stützen des Balkons entfernt hatte, wurden eingestellt, bestätigte die Welser Staatsanwaltschaftssprecherin Silke Enzlmüller einen Bericht in der „Kronen Zeitung“ am Freitag. Schwere Baumängel in den 1960er-Jahren waren Grund des Absturzes. Laut eines Gutachtens habe die Errichtung des Balkons „jeglicher Regel der Statik“ widersprochen. So wäre dieser auch mit den Stützen weggebrochen. Die eigentlich Verantwortlichen für den Unfall können jedoch nicht mehr gerichtlich belangt werden, da der Fall verjährt sei, erklärte Enzlmüller. Sie hätten auch nicht mehr festgestellt werden können, da die Baufirma heute nicht mehr existiere, fügte sie noch an.
Alles zum Coronavirus und den Folgen für Thüringen vom 19 bis 30 Juni finden Sie hier
thueringer-allgemeine.de - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from thueringer-allgemeine.de Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
Kein gerichtliches Nachspiel wegen Balkonabsturzes in OÖ
vol.at - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from vol.at Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.
55-Jährige starb - Balkonabsturz in OÖ hat kein gerichtliches Nachspiel
noen.at - get the latest breaking news, showbiz & celebrity photos, sport news & rumours, viral videos and top stories from noen.at Daily Mail and Mail on Sunday newspapers.